FAQ

Wie ist das mit den Probezeiten geregelt?

Die erstmals erworbene Fahrerlaubnis wird 2 Jahre auf Probe erteilt, kommt es innerhalb dieser 2 Jahre zu einem entsprechenden Verstoß, verlängert sich die Probezeit auf 4 Jahre.

Nach der ersten Auffälligkeit musst Du bei bestimmten Verkehrsverstößen an einem Aufbauseminar teilnehmen. Wirst Du danach und noch innerhalb der Probezeit ein zweites Mal auffällig, wird eine individuelle, verkehrspsychologische Beratung empfohlen, die zwar nicht vorgeschrieben ist, mit der man aber 2 Flensburger Punkte abbauen kann. Nach der dritten Auffälligkeit ist mindestens für ein halbes Jahr der Führerschein weg.

Was Du auf jeden Fall vermeiden solltest...

...sind solche Verkehrsverstöße, die mit mindestens 40,00 € Bußgeld bzw. mit mindestens einem Punkt in Flensburg geahndet werden. Diese Delikte werden in Katalog A und Katalog B unterteilt. Ein einziger Verstoß aus Katalog A verpflichtet Dich schon zum Besuch eines Aufbauseminars, bei zwei Verstößen aus Katalog B ebenso.

Zurück zur FAQ-Übersicht